Aktuelles

Im Februar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/97 (IDD) in Kraft. D.h. genau jetzt ist die Zeit gekommen, sich mit diesen Regelungen und den Konsequenzen für Ihre konkrete Tätigkeit vertraut zu machen. An den neuen Vorgaben zur Verprovisionierung, der Auskunftspflicht, der Erlaubniserlangung und- erhaltung (Stichwort: Weiterbildung!), der Voraussetzungen neuer Vertragsarten wie dem „Versicherungsanlageprodukt“ etc. pp. usw. … wird kein Weg vorbeiführen.
RA Oliver Timmermann hat sich ausführlich mit den Anforderungen, die diese europarechtliche Richtlinie an den deutschen Markt für Versicherungsvermittler stellt, auseinandergesetzt. Eine Stellungnahme zu der – im Zuge der EU-Richtlinienumsetzung neu geschaffenen – Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und den darin neu geregelten Weiterbildungserwartungen finden Sie im Versicherungsjournal (16.11.2017) und im „Compliance-Berater“ 12/2017 unter:

Zum Umfang der „Weiterbildung“ gemäß der neuen VersVermV – oder wie die IDD-Richtlinie den Versicherungs-Begriff bestimmt

Sie können bei jeder Frage rund um dieses Thema Kontakt zur Kanzlei Fritschi aufnehmen.

Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht in München

Die Versicherungswirtschaft ist die „stille“ Größe einer jeden modernen Volkswirtschaft. Doch soll die Branche – nach Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – allein 2016 über direkte, indirekte und Konsumeffekte für 1,2 Millionen Jobs und einen Beitrag zur Bruttowertschöpfung in Höhe von 90 Milliarden Euro gesorgt haben.

Von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft, den einzelnen Verbraucher sowie der Gesellschaft als Ganzes (man denke an die zunehmende eigenverantwortliche Lösung der demographischen Verschiebungen oder die Bedeutung der privaten Krankenversicherung) ist dabei der Versicherungsschutz, den jeder von uns aus der Versicherungswirtschaft in Anspruch nimmt.
Die Kanzlei Fritschi konzentriert ihre professionelle Aufmerksamkeit im Bereich des Versicherungsrechts auf zwei Segmente. Es sind dies die Durchsetzung und Regelung von Interessen sowohl des Verbrauchers als auch des professionellen Versicherungsvermittlers.

Ausgangspunkt des einzelnen privaten Verbrauchers als Mandant eines versicherungsrechtlichen Falles ist sein Versicherungsvertrag, dessen Leistung eingefordert, dessen Bedingungen auszulegen oder dessen Beendigung gewünscht wird.

Die Fallbearbeitung für professionelle Versicherungsvermittler ist demgegenüber weitaus verwobener. Die Kanzlei Fritschi hat sich zur Aufgabe gesetzt, das gesamte Spektrum der rechtlichen Anforderungen dieser Branche abzudecken, auf ihre besonderen Bedürfnisse spezifisch einzugehen. Sei es ein Problem der Erlaubniserteilung nach § 34d GewO oder der Kontrolle der Provisionsabrechnung nach VersVergV oder Aufklärungspflicht gegenüber einem Kunden oder der Ausgestaltung einer Satzung für eine Innen-GbR, wenn mehrere Versicherungsvermittler beschließen, sich „ein Büro“ zu teilen oder, oder, oder – alles kann der rechtlichen Lösung zugeführt werden.

Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht

Die Expertise des für das Versicherungsrecht zuständigen Rechtsanwalts Oliver Timmermann beruht auf seiner Erfahrung als Rechtsanwalt wie als ehemaliger Angestellter (Ass. jur.) einer Versicherung.

Es ist zum einen die Kenntnis der branchenspezifischen Binnenperspektive einer Versicherung, die dem Mandanten auf diesem Rechtsgebiet von Beginn an zum Vorteil gereicht. So kann aus ganz direkter eigener Erfahrung praktischer Rat für den Mandanten im konkreten Fall werden.

Zum anderen muss ein Rechtsanwalt, der die Interessen seiner Mandanten in einem derart komplexen Bereich wie dem des Versicherungsrechts erfolgreich wahren und gestalten will, mit einem besonderen handwerklichen Rüstzeug ausgestattet sein. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Versicherungsrecht von einem engmaschigen Netz – bis hin zur EU Richtlinie – rechtlicher Vorgaben überzogen und die Versicherer selbst „sprechen“ gegenüber ihren Kunden zumeist nur in der Sprache der juristisch-abstrakten Versicherungsbedingungen. Für RA Timmermann ist deshalb die juristische Methodik als Instrument gerade in der versicherungs-rechtlichen Materie von besonderer Bedeutung. Über Jahre hinweg hat er dessen dogmatische Durchdringung mit einer Vielzahl von Publikationen gefördert und immer wieder kritisch hinterfragt.

Themen im Versicherungsrecht

Die Beratungsgebiete im Versicherungsrecht sind breit gefächert. Herr Rechtsanwalt Timmermann berät Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer insbesondere zu folgenden Themen:

  • Abschluss des Versicherungsvertrages
  • Versicherungsvertrag und Vertragsbedingungen
  • Haftung des Versicherungsvermittlers, -vertreters oder -maklers
  • Rücktritt oder Widerruf
  • Privathaftpflicht
  • Berufshaftpflicht
  • Industriehaftpflicht
  • Produkt- und Betriebshaftpflicht
  • Invaliditätsentschädigung
  • Übergangsentschädigung
  • Krankenhaustagegeld
  • Heilkosten
  • Kranken- und Krankentagegeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • Private und staatlich geförderte Versicherungen
  • Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung
  • Fondspolicen
  • Haftpflicht
  • Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
  • Sachversicherungsrecht
  • Hausrat
  • Wohngebäude (auch Elementarschäden)
  • Betriebsunterbrechung
  • Probleme des Versicherungsumfangs
  • Einholung des Rechtsschutzes
  • Umfang des Versicherungsschutzes

Ihre Ansprechpartner

Porträt Rechtsanwalt Högel

Rechtsanwalt Guido Högel

Porträt Rechtsanwalt Jürgen Fritschi

Rechtsanwalt Jürgen Fritschi

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Unsere Stärken

  • maßge­schneiderte, kom­petente Beratung
  • umfassende Erfahrung aus Sicht von Sportlern, Sportvereinen und Sportverbänden
  • bestmögliche Ergebnisse aufgrund unseres Know-hows aus der jahrerlangen Begleitung unserer Mandanten bei Vertragsverhandlungen und Prozessen
  • zügige, möglichst papierlose Bearbeitung Ihres Mandats
  • deutschlandweite Vertretung Ihrer Angelegenheit
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien (z.B. Skype) möglich